Betrieb eines Sportfachgeschäfts, insbesondere Verkauf, Handel mit und Reparatur von Fahr- und Motorrädern; kann Beratungs- und Vermittlungsleistungen aller Art erbringen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie Grundeigentum und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern.