Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke erwerben, halten, veräussern und belasten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, Verpflichtungen eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck und die Entwicklung des Unternehmens zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.