Erwerb, dauernde Verwaltung und Veräusserung von Immobilien im In- und Ausland, Erwerb, Errichtung, Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes sowie eigenem Kapitalvermögen und Besorgung aller Geschäfte, die mit diesem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.