Beschaffung und Erstellung von gesunden und preisgünstigen Wohnungen und Wohnhäusern zum Verkauf und zur Vermietung unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht und in gemeinsamer Selbsthilfe; Förderung des Wohnungsbaus im Sinne des eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse; Leistung eines Beitrages durch ihre Bauten zur nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde Schlierbach; Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften; Beteiligungen.