Führung eines Planungsbüros für alle Bereiche der Garten- und Landschaftsarchitektur, insbesondere Gestaltungs- und Ausführungsplanung von privaten und öffentlichen Freiräumen, Grün- und Sportanlagen; Erstellung von Planungen, Gutachten und Expertisen auf dem Gebiet der Landschaftsplanung und -gestaltung, der Gartenarchitektur und Gartendenkmalpflege, des Natur- und Ortsbildschutzes; Entwicklung oder Erwerb von und Handel mit Produkten auf dem Gebiet der Landschaftsarchitektur; Beteiligungen; Erwerb und Veräusserung von Grundstücken.