Betrieb einer Metzgerei, Wursterei und eines Partyservices sowie Handel mit Lebensmitteln, Marinaden, Charcuterie- und Feinkostprodukten; kann Fleisch- und Viehhandel betreiben, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.