Freiwillige Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihre Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Erwerbsausfalles im Alter, bei Krankheit, Invalidität, Tod, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage; Finanzierung von Arbeitgeberbeiträgen an andere Personalfürsorgeeinrichtungen zugunsten der Destinatäre.