Erhalt und Unterhalt des Joseph Willmann'schen Bürgerhauses samt Kunstsammlungen und Inventar im derzeitigen Zustand auf alle Zeiten als Denkmal und Erinnerung an die luzernische Bürgerfamilie Willmann und ihren zeitgenössischen Lebensstandard; den Behörden der Stadtgemeinde Luzern für besonders feierliche Anlässe jeweilen im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat repräsentative Empfangs- und Vorführungsräume zur Verfügung zu stellen; kunstsinnigen Interessenten auf besonderes Ansuchen hin die Besichtigung und das Studium der Kunstsammlungen zu ermöglichen und die Aeufnung eines Stiftungsfonds gemäss den in der Urkunde näher umschriebenen Richtlinien.