Förderung der qualitätsvollen Kirchenmusik durch Unterstützung und Förderung von Kirchenmusikern auf allen Ausbildungsstufen und in allen Angeboten der Kirchenmusik im Rahmen ihres Studiums an der Hochschule Luzern - Musik; Unterstützung und Förderung von Angeboten und Projekten der Hochschule Luzern - Musik in den Bereichen der Kirchenmusik; Unterstützung und Förderung von Angeboten auf Stufen des Nichtfachhochschulbereiches; Durchführung oder Mittragung von öffentlichen, kirchenmusikalischen Veranstaltungen sowie Beteiligung an solchen Projekten der Hochschule Luzern - Musik.