Vorsorge und Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter und unverschuldeter Notlage sowie für deren Angehörige im Falle des Todes; Bezahlung von Arbeitgeberbeiträgen an andere Personalfürsorgeeinrichtungen der Stifterfirma.