Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens für wohltätige Zwecke, zur Unterstützung von Hilfsbedürftigen, zur Fürsorge für unverschuldet in Not geratene Personen, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit; Förderung der gemeinnützigen und kulturellen Bestrebungen in der Stadt Luzern.