Förderung junger, begabter Künstler, schweizerischer Nationalität, auf dem Gebiet der Musik und Literatur; in Ausnahmefällen kann der Stiftungsrat auch junge, begabte ausländische Künstler auf dem Gebiet der Musik und der Literatur fördern, vorausgesetzt, diese ausländischen Künstler haben ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz.