Rückversicherung von Risiken, die von Erstversicherern und insbesondere von Krankenversicherern im Rahmen von Versicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) eingegangen werden; Beteiligungen; Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften; Erwerb, Halten und Veräusserung von Immaterialgüterrechten.