Strassen, Wege, Kinderspielplätze und Kanalisationen auf der Liegenschaft Obergütsch (Grundstück Nr. 1416, GB Luzern) sowie die Zufahrtsstrasse zur Liegenschaft und die Gemeinschafts-Fernsehantennenanlage zu unterhalten, soweit dieser Unterhalt nicht Dritten überbunden werden kann.