Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen gemäss Art. 3 Bst. c Ziff. 4 des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), insbesondere vorbereitender Art zu Gunsten anderer Gesellschaften der Sunridge Gruppe. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.