Betrieb eines Gastrounternehmens; kann Dienstleistungen in allen Bereichen der Bewirtung und Verpflegung erbringen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen und gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben sowie Grundstücke erwerben, belasten, verwalten und verkaufen.