Die Einzelfirma bezweckt Beratungs-, Planungs- und Realisierungstätigkeiten im Bereich der Garten- und Landschaftsarchitektur sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Einzelfirma kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Einzelfirma kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.