Betrieb und Unterhalt der Seilbahn Langwilen-Teufibalm in gemeinsamer Selbsthilfe ihrer Mitglieder zwecks Erschliessung der Liegenschaften im Gebiet Teufibalm, Gemeinde Vitznau sowie Rückbau dieser Luftseilbahnanlage, wenn das Gebiet Teufibalm zwischenzeitlich durch eine Strasse erschlossen ist und damit der Luftseilbahn keine Erschliessungsfunktion mehr zukommt; Erwerb, Halten und Veräusserung von Grundstücken und Wertschriften.