Förderung einer pädagogisch wertvollen familienergänzenden Kinderbetreuung, indem sie Erziehungsberechtigten ermöglicht, ihre Kinder ab einem Alter von 3 Monaten fremdbetreuen zu lassen; Führung von Kindertagesstätten, Kinderhäusern und Tagesschulen im Kanton Luzern; ferner fördert und vermittelt die Gesellschaft den Bereich der Tageseltern; Beteiligungen; Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Grundstücken.