Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen im In- und Ausland und von anderen Vermögenswerten; kann, auch ohne angemessene Gegenleistung, Geschäfte mit oder zugunsten von nahestehenden Personen tätigen, insbesondere ihren direkten und indirekten Aktionären sowie anderen Konzerngesellschaften, namentlich Darlehen an diese Personen ausrichten oder Garantien, Bürgschaften, Pfandrechte oder andere Sicherheiten zur Sicherstellung ihrer Verbindlichkeiten ausstellen; Erwerb, Verwaltung, Belastung und Veräusserung von Grundstücken und Beteiligungen.