Werke der Chinesischen Gegenwartskunst möglichst dauerhaft der breiten Öffentlichkeit im In- und Ausland zugänglich zu machen, vor allem und beispielhaft die Leihgabe gegen Aufwandersatz (auf Leihgabe entfallende Versicherungsprämien, Transportkosten und allfällige Leihgebühren), Schenkung oder Verkauf von Werken an öffentlich zugängliche Kunstmuseen, Kunstgalerien und ähnlichen Institutionen im In- und Ausland; Förderung der Bekanntheit und des Verständnisses der Chinesischen Gegenwartskunst in der Öffentlichkeit durch möglichst dauerhafte Ausstellung der Werke; Aufnahme oder Gewährung von Darlehen; Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Unternehmen im In- und Ausland zur Förderung des Stiftungszwecks.