Förderung und Unterstützung der beruflichen, schulischen und sportlichen Ausbildung und Entwicklung von talentierten Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportlern in der Zentralschweiz ohne Einschränkung betreffend Rasse, Religion oder Herkunft; Zurverfügungstellung von Infrastrukturanlagen wie Wohn- und Schulungsräumlichkeiten; Erwerb, Veräusserung, Miete, Vermietung von Grundeigentum; Erstellung, Führung von oder Beteiligung an Schulungs-, Beherbergungs- und Versorgungsbetrieben; Förderung von Entwicklungsprojekten in den Grenzen des Stiftungszwecks.