Erwerb, dauernde Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie die eigene Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern.