Die Gesellschaft bezweckt was folgt: die Übernahme von Bauleitungs- und Bauberatungsmandaten; die Planung von Bauten aller Art und sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; die Vertretung von Bauherren gegenüber Dritten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Darin eingeschlossen sind der Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Grundeigentum. Ferner kann sie Zweigniederlassungen errichten, sich an deren Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.