Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung von Vermögenswerten sowie Durchführung von Finanzgeschäften aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Gesellschaften beteiligen oder diesen Finanzdienstleistungen erbringen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.