Betreiben eines Bar- und Restaurationsbetriebes; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten und veräussern.