Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen und kann Grundstücke erwerben oder weiterveräussern.