Führen und Betreiben von Ferien- und Freizeitbetrieben; die Gesellschaft kann andere, der Betriebsausstattung angemessene Tätigkeiten durchführen, kann sich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks an anderen Unternehmen, gleich welcher Art, beteiligen oder solche Unternehmen erwerben, kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Liegenschaften und andere Vermögenswerte erwerben, verwalten und veräussern.