Betrieb eines Blumengeschäftes sowie Handel mit Blumen, Pflanzen, Accessoires und Dekorationsartikeln; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Grundeigentum und Wertschriften erwerben, verwalten und veräussern.