Betrieb einer Ingenieurunternehmung für Planung und Durchführung von Projekten im Zusammenhang mit der Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie sowie für Beratung Dritter auf dem Gebiete der Elektrizität und verwandter Gebiete; die Gesellschaft kann Grundstücke ewerben, veräussern und verwalten, sich an anderen Unternehmungen irgendwelcher Art beteiligen, solche gründen, übernehmen oder mit ihnen fusionieren.