Führung von Hotel- und Restaurationsbetrieben sowie anderer Unternehmen des Gastgewerbes, ferner Betriebsberatung für Gastronomiebetriebe und andere Unternehmungen, Führung von Treuhand- und Verwaltungsmandaten, von Immobilienverwaltungen und dergleichen; die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, überbauen, verwalten und veräussern, kann weitere verwandte Branchen angliedern, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen.