Ankauf oder baurechtlicher Erwerb von Grundstücken, Bau und Erwerb von Mehrfamilienhäusern, insbesondere Erwerb von Liegenschaften aus der Über-bauung Dreibünden, Betrieb dieser Liegenschaften, Vermietung preisgünstiger Wohnungen an Genossenschafter und Verkauf im Stockwerkeigentum.