Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, das Nutzen, das Handeln, die Entwicklung, die Verwaltung und die Finanzierung von Immobilen und von Gesellschaften im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann ferner Finanz- und Handelsgeschäfte tätigen, Vermögen verwalten, Finanzierungen und Darlehen gewähren, Beteiligungen an anderen Unternehmungen halten sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland eröffnen.