Betrieb eines Architekturbüros, kann Überbauungen aller Art als Total- oder Generalunternehmerin ausführen, Liegenschaften kaufen, verkaufen, erstellen und verwalten, andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen, Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.