Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Überbauung und den Verkauf von Grundstücken i.S.v. Art. 655 ZGB sowie deren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung. Sie kann sich an anderen gleichartigen Unternehmungen beteiligen, gleichartige Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die mit ihrem Zweck zusammenhängen oder geeignet sind, ihn zu fördern. Sie kann alle Geschäfte tätigen, die dem Hauptzwecke dienen. Insbesondere kann sie im Rahmen des Hauptzweckes auch Grundstücke belasten und Finanzierungsgeschäfte tätigen.