Zweck der Gesellschaft ist die Führung von Betrieben der Hotellerie und der Gastronomie. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben, halten und veräussern, sich an anderen ähnlichen Unternehmungen beteiligen, sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.