Die Beurteilung von Naturgefahren, die Erstellung von entsprechenden Gutachten, die Übernahme von Bauleitungen, Baubegleitungen und Bauberatungen in den Bereichen Infrastruktur- und Kunstbauten sowie die Ausführung von Arbeiten am hängenden Seil und in der Forstwirtschaft; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.