Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mitglieder durch: 1. bestmögliche Verwertung der im Genossenschaftskreis produzierten Milch, 2. möglichst vorteilhafte Verwertung von Erzeugnissen des landwirtschaftlichen Betriebes, 3. Vermitteln eines bedarfsgerechten Sortiments des land- und hauswirtschaftlichen Bedarfs; die Genossenschaft kann zur Erreichung ihres Zweckes 1. Liegenschaften erwerben, überbauen, belasten, verwalten und veräussern, 2. Zweigniederlassungen errichten, 3. Gesellschaften gründen oder sich an solchen beteiligen, 4. alle erforderlichen Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen.