Ausführung von Reinigungsarbeiten (namentlich Gebäudereinigungen, Reinigung von Verpflegungsautomaten, etc.) und von Arbeiten des Gebäude- und Betriebsunterhalts; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, Darlehen gewähren sowie Grundstücke erwerben, belasten und veräussern.