Führen eines Take-Away-Betriebes sowie Verkauf von Kebab; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder Unternehmen erwerben, Verwaltung und Leitung von solchen und anderen Unternehmen übernehmen sowie Grundeigentum und Immobilien erwerben, belasten, veräussern und verwalten.