Betrieb von Gastwirtschaftsbetrieben; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen, Immobilien errichten, erwerben, verwalten und verkaufen sowie Immaterialgüterrechte und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.