Die Gesellschaft bezweckt die stationäre oder ambulante Betreuung und Begleitung abstinenter Abhängiger nach Abschluss einer stationären Behandlungstherapie; kann sich im Rahmen des Gesellschaftszwecks an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche gründen, übernehmen, mit ihnen fusionieren oder Zweigniederlassungen errichten.