Handel mit Gewürzen als Marktfahrer, an Messen und via Internet; kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an solchen beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Immaterialgüterrechte erwerben und Marken schützen lassen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.