Betrieb einer Autogarage mit einer Werkstätte für Handel, Reparaturen und Unterhalt von Fahrzeugen aller Art; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, Grundstücke und Wertschriften erwerben, halten und veräussern sowie Darlehen gewähren.