Handel mit Fahrrädern, Motorrädern und Fahrzeugen aller Art sowie deren Zubehör, Freizeitartikel und Bekleidung; kann Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten oder sich an anderen Unternehmungen direkt oder indirekt beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.