Betrieb einer gastroenterologischen Arztpraxis; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.