Führung eines Reinigungsunternehmens, im speziellen Ausführung von Unterhalts-, Gebäude-, Bau- und Büroreinigungen und aller damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.