Betrieb einer Autogarage, insbesondere Handel mit Fahrzeugen, deren Zubehör und verwandten Artikeln sowie Ausführen von Reparaturen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, Grundeigentum und Wertschriften erwerben, belasten, verwalten und verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.