Führen eines Blumenfachgeschäftes, Verkauf von Schnittblumen, Topfpflanzen und den damit zusammenhängenden Accessoires und Dekorationen, sowie Beratung in diesem Bereich; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.