Gründung und Führung von Physiotherapiepraxen. Die Gesellschaft kann Vertretungen auf eigenen oder fremden Namen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen oder solche erwerben. Sie kann Immobilien erwerben und veräussern. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungspraxis]